Erbschaften & Legate


Ihre Hinterlassenschaft für Tiere in Not
Mit einem Testament gestalten Sie nicht nur Ihre Zukunft, sondern hinterlassen Spuren, die bleiben. Wir begleiten Sie vertrauensvoll auf diesem Weg – diskret und mit Erfahrung.
Ein Testament für Tiere in Not
Wenn ein geliebtes Tier in Not gerät, wünscht man sich nichts sehnlicher als schnelle, kompetente Hilfe. Genau das leisten wir – rund um die Uhr, seit über 30 Jahren.
Mit einer Testamentsspende tragen Sie dazu bei, dass auch in Zukunft kein Tier allein gelassen wird – und eine verlässliche, schweizweite Tierrettung möglich bleibt. Ihre Unterstützung sichert Leben – und lässt Ihre Tierliebe weiterwirken. Denn: Auch Tiere haben das Recht auf professionelle Hilfe. Jederzeit. Schweizweit.
Ihr Wille zählt – wir beraten Sie vertrauensvoll
Gut informiert zu sein, ist der erste Schritt zu einem Testament, das Ihren Werten entspricht. Unser Ratgeber unterstützt Sie dabei – Schritt für Schritt. Anhand konkreter Beispiele erfahren Sie, wie Sie Ihren letzten Willen klar formulieren, bei Bedarf anpassen und sicher verwahren. Gerne senden wir Ihnen den Ratgeber digital oder per Post zu.
Ratgeber bestellen«Dir soll es immer gut gehen – auch ohne mich»
Was geschieht mit meinem Haustier, wenn ich eines Tages nicht mehr da bin? Diese Frage bewegt viele Tierfreundinnen und -freunde. Da die Testamentseröffnung oft Zeit in Anspruch nimmt, braucht Ihr Liebling von Anfang an verlässliche Betreuung. Mit einer ergänzenden erbrechtlichen Anordnung können Sie vorsorgen – und sicherstellen, dass Ihr Tier gut aufgehoben ist.
mehr erfahrenWie kann ich die Stiftung begünstigen?
Mit Ihrem Testament können Sie ein Zeichen der Liebe und Fürsorge setzen – für Tiere, die auch in Zukunft unsere Hilfe brauchen. Ihre Zuwendung schenkt Sicherheit und ermöglicht nachhaltige Hilfe weit über das Heute hinaus.
Legat/Vermächtnis
Mit einem Legat – auch Vermächtnis genannt – können Sie der Stiftung einen bestimmten Vermögenswert zukommen lassen. Das kann zum Beispiel eine Immobilie, ein Geldbetrag, ein Wertpapier oder ein persönlicher Gegenstand wie ein Kunstwerk sein. Ein Legat wird vor der Aufteilung des Erbes berücksichtigt und gehört rechtlich nicht zum Erbgut.
Erbschaft
Wenn Sie die Stiftung als Erbin einsetzen, vermachen Sie ihr entweder einen bestimmten Anteil Ihres Nachlasses (Miterbin) oder den gesamten Anteil (Alleinerbin). Dabei stehen Ihre Angehörigen – wie Ehepartner:in und Kinder – an erster Stelle und haben Anspruch auf einen bestimmten Mindestanteil Ihres Nachlasses. Über das darüber hinausgehende Vermögen können Sie frei verfügen und es zum Beispiel der Stiftung vermachen. Auf diese Weise unterstützen Sie unsere Arbeit über Ihr Leben hinaus – dauerhaft und nachhaltig.
Schenkung
Mit einer Schenkung zu Lebzeiten unterstützen Sie die Stiftung bereits heute. Sie übertragen Vermögenswerte noch zu Ihren Lebzeiten – und erleben direkt mit, was Ihre Unterstützung bewirkt. Die Bedingungen können auf Wunsch in einem Schenkungsvertrag geregelt werden. So ist zum Beispiel möglich, der Stiftung Ihr Haus zu übertragen, es aber weiterhin selbst zu bewohnen.
Sie sind nicht allein – wir begleiten Sie auf Ihrem Weg
Wir wissen, dass Entscheidungen rund ums Testament sehr persönlich sind. Deshalb steht Ihnen Nathalie Padlina mit Herz und Fachwissen gerne zur Seite – für alle Ihre Fragen und Anliegen.
Nathalie Padlina
Leiterin Philanthropie | Mitglied der Geschäftsleitung
044 864 39 61
nathalie.padlina@trd.ch