Ein unbegleiteter Hund läuft frei herum – was tun?

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Hund ohne Halter:in 

Was tun, wenn Ihnen ein Hund  ohne Halter:in begegnet? Bevor Sie handeln, ist es wichtig, die Situation richtig einzuschätzen – so können Sie dem Tier schnell und sicher helfen.

Ist der Hund wirklich allein?

Vergewissern Sie sich als allererstes, ob sich in unmittelbarer Nähe nichht doch jemand befindet, zu dem der Hund gehören könnte. Ein Hund vor dem Geschäft beispielsweise kann dort einfach nur zum Warten angebunden worden sein. Und manchmal entwischen Hunde ihren Halter:innen nur kurzzeitig – bis sie wieder eingeholt und angleint werden.

Trägt der Hund ein Halsband oder eine Plakette?

  • Überprüfen Sie, ob der Hund eine Plakette am Halsband trägt. Viele Hundehalter:innen haben ihre Lieblinge mit solchen Plaketten ausgerüstet, auf denen sich mindestens eine Telefonnummer befindet.
  • In gewissen Kantonen werden weiterhin Hundemarken verwendet, auf denen eine mehrstellige Identifikationsnummer eingraviert ist.
  • Anhand dieser Nummer kann Ihnen die Polizei unter Tel. 117 helfen, die Halter:innen des Hundes zu kontaktieren.

Kein Halsband, keine Plakette, niemand in Sicht?

  • In diesem Fall kann der Chip des Hundes weiterhelfen. 
  • Den Chip können Tierärzte und Tierärztinnen, die Polizei und natürlich der Tierrettungsdienst mittels eines speziellen Lesegeräts ablesen.
  • Bringen Sie den Hund in die nächste Tierarztpraxis oder Polizeidienststelle. Sollte das nicht möglich sein, kontaktieren Sie uns unter der 24h-Notrufnummer 0800 211 222. Wir sorgen dafür, dass der Vierbeiner so rasch wie möglich in sein Zuhause zurückkehren kann.

24/7 Notfallkontakt


24-h Notrufnummer: 0800 211 222

Möchten Sie den Hund behalten, falls sich niemand für ihn meldet?

Sie müssen den Hund während der Suche nach den Halter:innen nicht zwingend an ein Tierheim abgeben. Aber Sie sind als Finder:in gemäss Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das Tier bei der kantonalen Meldestelle für Zürich unter www.stmz.ch oder telefonisch unter 0848 357 358 (Kanton Zürich) zu melden. Verletzen Finder:innen die Meldepflicht, machen sie sich strafbar.

Nach Ablauf einer zweimonatigen Frist ohne dass sich jemand auf die Fundanzeige gemeldet hat, geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über.

Gesetzgebung

Fundmeldung ist Pflicht.

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Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, so sind Sie als Finder:in gesetzlich verpflichtet, den Fund bei einer offiziellen Meldestelle anzuzeigen. Am besten erfassen Sie die Fundmeldung bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ, welche eingegangene Meldungen automatisch an die offizielle Meldestelle des jeweiligen Kantons weiterleitet.

Zur Tiermeldezentrale
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