Katze vermisst oder zugelaufen – was jetzt wichtig ist


Ohne Zuhause oder nur auf Besuch?
Nicht jede zugelaufene Katze ist ohne Zuhause. Erfahren Sie, worauf Sie achten sollten, bevor Sie handeln.
Katzen auf Streifzug – nicht jede braucht Hilfe
Gerade bei Katzen kommt es häufig vor, dass sie ihren «Spaziergang durch die Nachbarschaft» etwas ausdehnen und auch einmal in Gebiete vordringen, die ihnen noch unbekannt sind. Das neugierige Wesen der Katze schreckt dann auch nicht davor zurück, bei fremden Haushalten «anzuklopfen» und um Essen und Streicheleinheiten zu betteln.
Woran erkenne ich, dass die Katze ein Zuhause hat?
- Das Tier sieht gepflegt und wohlgenährt aus. Es trägt ein Halsbändchen, eine Adresskapsel, eine Marke o.ä. Wenn dies zutrifft, brauchen Sie sich um das Tier in der Regel nicht zu sorgen.
- Ein implantierter Mikrochip wäre ein weiteres Indiz, dass die Katze ein Zuhause hat. Lassen Sie in einer Tierarztpraxis überprüfen, ob das Tier gechippt ist. So können Sie die Halter:innen direkt davon in Kenntnis setzen, dass die Katze bei Ihnen ist.
- Generell: Stellen Sie der Katze kein Futter hin. Sie hat in den meisten Fällen ein Zuhause und findet selbstständig den Rückweg, wenn sie Hunger hat.
Wann braucht die Katze Hilfe?
- Das Tier wirkt desorientiert, verängstigt oder verwirrt.
- Die Katze sieht verwahrlost oder krank aus.
- In diesen Fällen braucht das Tier Hilfe.
Rufen Sie uns unter der 24h-Notrufnummer 0800 211 222 an oder bringen Sie die Katze direkt in eine Tierarztpraxis oder in ein Tierspital in Ihrer Nähe.
Im Zweifelfall:
24h-Notrufnummer: 0800 211 222
Sie möchten die zugelaufene Katze behalten?
Sie müssen die Katze während der Suche nach den Halter:innen nicht zwingend an ein Tierheim abgeben. Aber Sie sind als Finder:in gemäss Art. 720a ZGB gesetzlich verpflichtet, das Tier bei der kantonalen Meldestelle für Zürich unter stmz.ch oder telefonisch unter 0848 357 358 (Kanton Zürich) zu melden.
Nach Ablauf einer zweimonatigen Frist ohne dass sich jemand auf die Fundanzeige gemeldet hat, geht das Eigentum des Tieres an die Finderperson über.
Fundmeldung ist Pflicht.

Ist Ihnen ein Tier zugelaufen, so sind Sie als Finder:in gesetzlich verpflichtet, den Fund bei einer offiziellen Meldestelle anzuzeigen. Am besten erfassen Sie die Fundmeldung bei der Schweizerischen Tiermeldezentrale STMZ, welche eingegangene Meldungen automatisch an die offizielle Meldestelle des jeweiligen Kantons weiterleitet.
Zur Tiermeldezentrale